KI-Verordnung

Die neue KI-Verordnung (KI-VO) der Europäischen Union, auch als AI Act bekannt, tritt ab dem 2. Februar 2025 schrittweise in Kraft und regelt umfassend die Entwicklung, den Vertrieb und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU. Das Hauptziel der Verordnung ist es, vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern und gleichzeitig ein sicheres und innovationsfreundliches Umfeld zu schaffen.

Kernpunkte der KI-Verordnung

  • Risikobasierter Ansatz: Die KI-VO kategorisiert KI-Systeme in verschiedene Risikostufen, von minimalem bis zu unannehmbarem Risiko.
  • Verbotene Praktiken: Bestimmte KI-Anwendungen, wie Social Scoring, werden vollständig untersagt.
  • Hochrisiko-KI-Systeme: Strenge Vorschriften gelten für KI-Systeme in kritischen Bereichen wie medizinische Geräte oder biometrische Identifikation.
  • Transparenzanforderungen: Für alle KI-Systeme gelten grundlegende Transparenzpflichten.
  • KI-Kompetenz: Unternehmen müssen über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Bedeutung der KI-Verordnung für Bildungseinrichtungen und Unternehmen

  1. Anpassungsbedarf: Hochschulen und Unternehmen müssen ihre KI-Systeme und -Praktiken an die neuen Vorschriften anpassen.
  2. Schulungspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter im Umgang mit KI-Systemen zu schulen.
  3. Compliance-Anforderungen: Besonders bei Hochrisiko-Systemen, z.B. in der Personalauswahl, müssen strenge Auflagen erfüllt werden.
  4. Bußgelder: Bei Verstößen drohen hohe Strafen von bis zu 30 Millionen Euro oder 6% des weltweiten Jahresumsatzes.

Die KI-Verordnung stellt Bildungseinrichtungen und Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit KI-Technologien. Sie erfordert eine sorgfältige Implementierung und kontinuierliche Anpassung an die neuen regulatorischen Anforderungen.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung der KI-Verordnung

Bei Nicht-Einhaltung der KI-Verordnung (KI-VO) drohen empfindliche Strafen, die je nach Schwere des Verstoßes gestaffelt sind:

  1. Höchste Strafen für schwerwiegende Verstöße:
    • Bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
    • Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen Artikel 5, also den Einsatz verbotener KI-Systeme.
  2. Mittlere Strafen für andere Verstöße:
    • Bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
    • Diese Strafen betreffen Verstöße gegen andere zentrale Bestimmungen der Verordnung, insbesondere im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen.
  3. Geringere Strafen für Informationspflichtverletzungen:
    • Bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1,5% des weltweiten Jahresumsatzes.
    • Diese Strafen gelten bei Bereitstellung falscher, unvollständiger oder irreführender Informationen auf Auskunftsersuchen der zuständigen Behörden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Strafen nicht nur Unternehmen betreffen, sondern auch andere Akteure entlang der Wertschöpfungskette eines KI-Systems, wie Anbieter, Betreiber, Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Die hohen Bußgelder sollen Unternehmen dazu anhalten, die strengen Anforderungen im Umgang mit KI-Systemen sorgfältig zu beachten und umzusetzen.

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