Distance Learning (deutsch: Fernunterricht) ist ein in Deutschland verbraucherschutzrechtlich definierter Begriff. Der Begriff ist im Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 definiert. Laut dieser Definition kann Fernunterricht auch durch teilweise Präsenzseminare stattfinden, allerdings wird der größte Teil des Lernstoffes räumlich getrennt vom Lehrer (individuell und freie Zeiteinteilung) bearbeitet. Da es beim Fernunterricht eine Lernerfolgskontrolle und eine Begleitung durch den Dozenten gibt, unterscheidet sich diese Form vom sogenannten Selbststudium.